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BVerfG, 04.03.2013 - 1 BvR 428/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Bundesverfassungsgericht
- Wolters Kluwer
Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BVerfGG § 93a; BVerfGG § 93b
Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- OVG Niedersachsen, 08.01.2013 - 2 ME 451/12
Pflicht der Schule nach § 55 Abs. 2 NSchG zum Führen eines Dialogs mit den …
Auszug aus BVerfG, 04.03.2013 - 1 BvR 428/13
gegen a) den Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 30. Januar 2013 - 2 ME 41/13 (2 ME 451/12) -, b) den Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 28. Januar 2013 - 2 ME 41/13 -, c) den Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 8. Januar 2013 - 2 ME 451/12 -.
- OLG Dresden, 16.01.2018 - 4 W 1066/17
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch angebliche Schmähkritik
Hinzutreten muss vielmehr, dass bei der Äußerung nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung des Betroffenen im Vordergrund steht, der jenseits polemischer und überspitzter Kritik herabgesetzt und gleichsam an den Pranger gestellt werden soll (st. Rspr. vgl. BVerfG 1 BvR 428/13 NJW 2014, 3357 m.w.N.). - OLG Düsseldorf, 27.10.2016 - 16 W 63/16
Verletzung des allgemeinen Unternehmenspersönlichkeitsrechts eines …
Eine Schmähung liegt bei einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage nur ausnahmsweise vor und ist eher auf die Privatfehde beschränkt (vgl. BVerfG 1 BvR 428/13 NJW 2014, 3357 m.w.N.; BVerfG v. 2.7.2013, 1 BvR 1751/12, MDR 2013, 1070 = AfP 2013, 388;… BGH, Urt. v. 29.1.2002, VI ZR 20/01, AfP 2002, 169, 170). - VG Oldenburg, 13.09.2013 - 5 A 4988/12
Auskunftsanspruch; Bewertung; Dialog; Erziehungsberechtigte; Informationspflicht; …
Die unter anderem gegen diese Entscheidung gerichtete und in Verbindung mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung erhobene Verfassungsbeschwerde hat das Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen (Nichtannahmebeschluss vom 4. März 2013 - 1 BvR 428/13 -).